Darlehen für Ausbildung

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Bei der Vergabe von Darlehen für eine Ausbildung gilt – wie bei der Vergabe von Krediten an alle anderen Personen – seitens der Bank zu prüfen, inwiefern der einzelne Kunde kreditwürdig ist. Gerade Auszubildende mit einem üblichen Monatsgehalt von 0.- Euro bis um die 300.- Euro bis 600.- Euro fallen häufig aus der Kategorie von Kunden heraus, von der die Bank genügend Sicherheiten zur Zurückzahlung von Darlehen für eine Ausbildung erwartet.

Staatlich geförderte Darlehn

Es empfiehlt sich zu prüfen, ob Sie Anspruch auf ein staatliches Darlehn für die Ausbildung – auch BAföG genannt – haben. BAföG-berechtigt sind neben Studierenden an Universitäten und Hochschulen Auszubildende, die eine Ausbildung in Berufsfachschulen oder Fachschulklassen besuchen. Zudem gehören in den förderfähigen Personenkreis Auszubildende in Akademien und höheren Fachschulen. Eine weitere Voraussetzung der Förderfähigkeit ist, dass an diesen Kollegs und Berufsfachschulen (Beispiele hierfür sind z. B. Altenpflegeschulen) nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung ein qualifizierter Berufsabschluss vermittelt wird. Auszubildende im dualen Ausbildungssystem oder auch Personen, die in einer überbetrieblichen Einrichtung ihre Ausbildung absolvieren, gehören nicht in den förderfähigen Personenkreis.

Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen muss der Antragsteller von BAföG die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder zumindest ein dauerhaftes Aufenthaltsrechts, so dass staatlicherseits davon ausgegangen werden kann, dass die Integration des ausländischen Auszubildenden soweit fortgeschritten ist, dass sowohl die Ausbildung zu Ende gebracht werden kann, als auch eine spätere Berufstätigkeit angestrebt wird. Weitere Kriterien der Förderfähigkeit sind natürlich auch die Eignung des Auszubildenden für diesen Berufszweig und der damit zu erwartende Erfolg des Abschlusses der Berufsausbildung sowie die Einhaltung der Altersgrenze. So werden üblicherweise nur Personen unter dem 30. Lebensjahr gefördert. Ausnahmen von dieser Regel gelten nur für Auszubildende, die eigene Kinder zu Hause erziehen.

Hierbei kann die Altersgrenze entsprechend dem Alter der Kinder erhöht werden. Der riesige Vorteil eines staatlichen Darlehns, ist die Zinslosigkeit der Kredite, die je nach Bedürftigkeit des Antragstellers entweder mit einem Vollzuschuss oder einem Teilzuschuss als Staats- oder Bank – Darlehen für die Ausbildung vergeben werden. Immerhin können die Kredite zur Bestreitung der laufenden Kosten zur Zeit in einer Höhe von ca. 216.- Euro bis 538.- Euro für Absolventen von Berufsfachschulen und in einer Höhe von ca. 422.- Euro bis 670.- Euro für Auszubildende in Akademien und höheren Fachschulen betragen. Dies allerdings auch nur wenn eine entsprechende Bedürftigkeit besteht, also weder die Eltern noch der Auszubildende selber über genügend finanzielle Mittel verfügt, um seine laufenden Kosten zu decken.

Darlehn für betriebliche Auszubildende

Alle anderen Auszubildenden im dualen System oder auch Auszubildende, die eine überbetriebliche Ausbildung absolvieren, fallen – trotz finanziell zum Teil prekärer Lage – aus dieser Ausbildungsförderung als Darlehensnehmer heraus. Obwohl zum erfolgreichen Abschluss der Lehre oftmals ein Darlehen für die Ausbildung benötigt wird. Sei es um den Ausbildungsort zu erreichen, der gerade in ländlichen Gegenden nur mit dem eigenen Fahrzeug zu erreichen ist, weil die Verkehrsinfrastruktur der Region unzureichend ausgebaut ist, oder sei es dass Arbeitskleidung und -mittel (wie z. B. Lehrbücher) seitens des Auszubildenden gestellt werden müssen. In diesem Falle kommt nur ein Bankkredit als Darlehen für eine Ausbildung – gegenfalls abgesichert durch eine Bürgschaft – in Frage.

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