Personen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen, leben oftmals am Existenzminium. Ersparnisse aufzubauen ist in der Regel mit Sozialbezügen der Agentur für Arbeit nicht möglich. Auch die Eingliederung in das Berufsleben stellt sich häufig als schwierig dar. Nicht zuletzt weil es an Mobilität fehlt. Ein Auto können sich die wenigstens Bezieher vom Arbeitslosengeld leisten. Aber es gibt die Möglichkeit ein Darlehen für ein Auto von der Arge zu beantragen, allerdings ist das auch an bestimmte Bedingungen geknüpft, die zunächst erfüllt werden müssen, bevor ein Darlehen bewilligt wird.
Ein Darlehen von der Agentur für Arbeit beantragen
Denn ein Darlehen ist eine Kann-Bestimmung und wird von Fall zu Fall entschieden. Ein zinsloser Kredit von der Agentur für Arbeit gibt es nicht einfach so, weil eben ein Fahrzeug gebraucht wird. Meistens wird das Darlehen für ein Auto von der Arge nur dann bewilligt, wenn sich gleichzeitig damit die beruflichen Chancen erhöhen oder aber wenn bereits eine Arbeitsstelle in Aussicht ist, die aber ohne Fahrzeug nicht ausgeübt werden kann.
Für die Beantragung eines Darlehens gibt es kein offizielles Formular. Es muss lediglich ein formloser Antrag gestellt werden. Ein Gespräch mit dem Fallmanager ist aber zunächst empfehlenswert, auch wenn er selbst nicht alleine die Entscheidung über ein Darlehen entscheiden kann, so kann er es trotzdem befürworten und die Bewilligung für ein Darlehen für ein Auto von der Arge ist dann häufig weniger problematisch.
Die Höhe eines Darlehens liegt im Ermessen der Arge
Auch die Entscheidung, in welcher Höhe ein zinsloser Kredit gewährt wird,. Liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Es kann somit nicht genau festgelegt werden, welchen Betrag die Arge für angemessen hält. Darüber sollte ebenfalls mit dem Fallmanager eine Beratung erfolgen, um alle Punkte und Kriterien zu klären.