Bei einem Darlehen für Behinderte muss unterschieden werden in die normalen Konsumentenkredite und in Kredite, welche in einem direkten Zusammenhang mit der Behinderung stehen. Von vielen staatlichen Seiten wird ein Darlehen für Behinderte gefördert, wo beispielsweise eine Wohnung oder ein Haus behindertengerecht umgebaut wird, ein für Behinderte gerechtes Fahrzeug angeschafft wird oder Ähnliches. Genossenschaftsbanken oder Landesbanken sind an dieser Stelle die richtigen Ansprechpartner. Möchte ein Behinderter in diesem Zusammenhang ein Darlehen für Behinderte beantragen, dann kann er sich bei der Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung erkundigen.
Der Konsumentenkredit für Behinderte
Möchte ein Mensch mit Behinderung einen normalen Konsumentenkredit aufnehmen, dann wird die Bonität ebenfalls geprüft, wie bei jedem anderen Antragsteller. Viele sind durch die Behinderung nur eingeschränkt arbeitsfähig, doch können sie ein zusätzliches Einkommen in Form einer Rente nachweisen, dann wird dies auch als Einkommen gewertet. Hierbei muss nur nachgewiesen werden, dass diese Rente dauerhaft gezahlt wird. Jeder Behinderte ist ein Verbraucher wie alle anderen Menschen auch und geht es darum, auf Kredit einen Konsumgüter anzuschaffen, dann ist eine ordentliche Schufa-Auskunft eine Grundvoraussetzung. Nachdem die Kreditanfragen in der heutigen Zeit online gestellt werden, erkennt man in dieser Kreditanfrage ohnehin nicht, dass der Antragsteller behindert ist. Geht die Kreditanfrage bei der Bank durch die Bonitätsprüfung, dann wird ein Kredit ebenfalls genehmigt, wie bei anderen nicht behinderten Kreditantragstellern auch.
Ein oftmals zu geringes Einkommen
Oftmals ist das Problem bei einem Darlehen für Behinderte, dass der Antragsteller durch die Behinderung nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen kann und nur wenig Einkommen erreicht, wo für die Kreditvergabe nicht ausreichend ist. Durch das insgesamt niedrige Einkommen sind die Behinderten oftmals nicht kreditwürdig, nachdem sie auch meist nur eine kleine Rente erhalten. Viele Banken werden jedoch sicherlich eine Möglichkeit finden, ein Darlehen für Behinderte zu vergeben, falls die Schufa in Ordnung ist. Eine zusätzliche Sicherheit ist eine Bürgschaft auch bei Behinderten, denn diese kann dazu beitragen, dass ein Darlehen gewährt wird.