Kredit für Studiengebühren

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Ein Kredit für Studiengebühren unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von anderen Krediten. So verfügen Studenten in der Regel über kein oder zumindest nur ein geringes Einkommen, das meist nicht ausreicht, um davon auch noch Kreditraten zu begleichen. Daher gibt es für Studenten besondere Darlehensformen, bei denen die Rückzahlung erst nach dem Abschluss beginnt. Die Beantragung erfolgt allerdings nicht immer über die Bank, sondern teilweise auch direkt an der Hochschule.

Den Antrag an der Hochschule stellen

In der Regel wird ein Kredit für Studiengebühren nicht bei der ausgebenden Bank beantragt, sondern an der jeweiligen Hochschule, die den Antrag an das zuständige Kreditinstitut weiterleitet. Dieses ist meist eine Landesbank oder die staatliche KfW-Bank. Der Antrag wird bei der Einschreibung, beziehungsweise der Rückmeldung gestellt. Dabei gelten je nach Bundesland unterschiedliche Konditionen. In manchen Bundesländern wird der Antrag jedes Semester aufs Neue gestellt, in anderen gilt der automatisch für die gesamte Studienzeit. Daher sollten sich Interessenten direkt an der Hochschule informieren, welche Konditionen für einen Kredit für Studiengebühren gelten. Einen Sonderfall stellt das Bundesland Hamburg dar, das zwar Gebühren erhebt, diese aber erst nachgelagert, also nach dem Abschluss fordert, sodass die Studenten quasi ein zinsfreies Darlehen auf Kosten des Landes erhalten. In einigen Regionen ist das Studium generell kostenfrei. Ist dies nicht der Fall, ist ein Kredit für Studiengebühren eine gute Finanzierungsmöglichkeit, da die Zinsen dabei deutlich niedriger ausfallen als bei klassischen Ratenkrediten. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass das Darlehen maximal für die Regelstudienzeit und vier Toleranzsemester gewährt werden kann, Langzeitstudenten erhalten also keine weitere Förderung in Form zinsgünstiger Kredite.

Rückzahlung des Kredits

Ein Kredit für Studiengebühren muss nicht direkt nach dem Abschluss zurückgezahlt werden, vielmehr besteht eine Karenzzeit von in der Regel zwei Jahren. Somit haben die Absolventen ausreichend Zeit, im Arbeitsleben Fuß zu fassen, ehe sie mit dem Begleichen der Raten beginnen müssen. Die Höhe der monatlichen Rate ist je nach ausgebender Bank unterschiedlich, meist beträgt sie etwa 100 Euro, kann je nach individueller Situation aber auch erhöht oder verringert werden. Sondertilgungen sind in der Regel ebenfalls möglich. Reicht das Einkommen auch nach der Karenzzeit nicht aus, um die Raten zu begleichen, kann auf Antrag ein weiterer Zahlungsaufschub gewährt werden. Dies ist bei Alleinstehenden beispielsweise möglich, sofern ihr Einkommen unter 1.170 Euro monatlich liegt, für Personen mit Kindern oder einem Lebenspartner in Ausbildung oder ohne eigenes Einkommen gelten andere Beträge. Im Gegensatz zu herkömmlichen Darlehen ist ein Kredit für Studiengebühren also sehr flexibel und passt sich den Lebensumständen des Hochschulabsolventen an.

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