Ihr Kind oder Ihre Kinder leiden unter einer Fehlstellung der Zähne, die mit einer Zahnspange behandelt werden muss? Hat der Zahnarzt erst einmal eine solche Fehlstellung festgestellt, beginnt nun ein langer Behandlungsweg. Schon bei den grundsätzlichen Kosten für eine Kiefergelenksvermessung, den Abdrücken und anderen diagnostischen Schritten fallen hohe Kosten an. Die eigentliche Behandlung kann dann durch eine feste Zahnspange oder durch herausnehmbare Zahnspangen erfolgen, je nach Krankheitsbild. Das Kind sucht sich gerne passende Grundmaterialien der Zahnspange aus, so gibt es die Träger, Brackets und andere Bestandteile in vielen verschiedenen Farben. Bei einer Zahnspange lässt sich bemerken, dass fast jedes Bestandteil extra kostet!
Welche Kosten trägt die Kasse?
Die Kosten für eine Behandlung einer Zahnfehlstellung liegen meist im Bereich mehrerer tausend Euro. Im Zuge der Modernisierung des Gesundheitssystems ist es leider so, dass die Kosten nicht mehr komplett von der Krankenkasse übernommen werden. Das bedeutet, dass die Sie als Eltern minderjähriger Kinder etwa 20 % selber tragen müssen. Dies ist für manche Eltern eine große finanzielle Belastung. Sollten bei einer Familien mit mehreren Kindern sogar zwei Kinder oder mehr gleichzeitig betroffen sein, kann sich jeder ausrechnen, wie hoch die Kosten dann sind.
Die Anteile der Krankenkasse variieren dann, trotz dem kommen hohe Kosten auf Sie zu. Da nicht jede kieferorthopädische Praxis eine Ratenzahlung möglich macht, stellt sich für betroffene Eltern die Frage, wie sie die Zahnbehandlung ihrer Kinder finanzieren sollen. Lohnt sich dann vielleicht eine Zahnversicherung? Mit einer Zahnzusatzversicherung erhalten Sie keine wirklich großen Vorteile, da nur Kosten für etwaige Mehrleistungen abgedeckt werden. Darum sollten Sie sich im Vorfeld bei der Versicherung gut erkundigen, welche Kosten tatsächlich abgedeckt sind und welche nicht.
Der Kredit für eine Zahnspange
Ob für eine Zahnspange ein Kredit aufgenommen werden muss, hängt davon ab, ob es in Ihrer Familie möglich ist, den eigenen Anteil in Absprache mit der kieferorthopädische Praxis in monatlichen Raten zu bezahlen oder nicht. Bietet die kieferorthopädische Praxis keine Ratenzahlung an, muss der Betrag im Eigenanteil zunächst selbst getragen werden. Freundlicherweise räumen die Krankenkassen ein, dass wenn die Behandlung mit Erfolg abgeschlossen wird und nachgewiesen werden kann, dass das Kind alle Kontrolltermine, Behandlungstermine und auch die Zahnspangenpflege gründlich wahrgenommen hat, die Kosten des eigenen Anteils zurückerstattet werden. Im günstigsten Fall können Sie als Eltern also damit rechnen, dass nach der Behandlungsdauer von ca. 1-2 Jahren der Eigenanteil zurückgezahlt wird. Trotz allem muss dieser zunächst einmal gezahlt werden.
Zahnspangen für Erwachsene
Jeder über 18 muss die Kosten für eine Zahnspange komplett selber tragen. Erst hier wird die Frage nach einem Kredit für die Zahnspange richtig interessant. Der Kredit für eine Zahnspange kann bei der Hausbank beantragt werden und könnte sogar in bestimmten Fällen als Form der Dispokredit-Erhöhung zumindest den größten Teil der Kosten für die Zahnspange der erwachsenen Person abdecken. Wenn Sie jedoch nach einer Möglichkeit suchen, die kompletten Kosten für die Zahnspange zu decken, haben Sie die Möglichkeit, einen Kredit für eine Zahnspange zu günstigen Konditionen zu erhalten. Allerdings gilt selbstverständlich auch hier, dass die Angebote für einen Kredit für eine Zahnspange sorgfältig verglichen werden sollten.