Kredit mit Bürgen – so einfach geht das

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Es ist heute nicht ungewöhnlich, dass man schnell in finanzielle Schwierigkeiten gerät und einen negativen Schufa-Eintrag bekommt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man unverschuldet arbeitslos wird und laufende Rechnungen nicht mehr begleichen kann.

Niedrigverdiener haben auch ohne finanzielle Probleme häufig Schwierigkeiten einen Kredit zu bekommen, da sie von ihrem Gehalt gerade die Lebenshaltungskosten bestreiten können. Benötigt man dann einen Kredit, kann es schwierig werden. Aber auch für Menschen, deren Kreditantrag bereits abgelehnt wurde, gibt es eine Lösung. Wer einen Kredit aufnehmen will aber zu wenig Einkommen hat oder eine schlechte Bonität, kann einen Kredit mit Bürgen beantragen.

Bürge muss eine gute Bonität haben

Ein Kredit mit Bürgen ist eine gute Alternative, wenn der Antragsteller allein keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen kann, ein zu geringes Einkommen oder eine schlechte Bonität hat. Kredite mit Bürgen sind normale Ratenkredite, bei denen eine dritte Person in den Antrag aufgenommen wird. Diese Person bürgt für die Rückzahlung des Kredits und muss einspringen, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr begleichen kann. Als Bürge können Eltern, Lebensgefährten, Ehegatten und Großeltern angegeben werden. Voraussetzung ist für einen Kredit mit Bürgen ist, dass der Bürge abgesichert ist. Als Sicherheit dient in erster Linie ein regelmäßiges Einkommen.

Ob dies durch eine Arbeit oder beispielsweise Miet- und Pachteinnahmen erzielt wird, ist Kreditgebern in der Regel egal. Vor dem Abschluss des Vertrags überprüfen Banken und Kreditinstitute die Bonität des Bürgen. Er darf über keinen negativen Schufa-Eintrag verfügen. Bei einem Kredit mit Bürge benötigt der Antragsteller keine weiteren Sicherheiten, es werden also weder Gegenstände noch Immobilien verpfändet. Stattdessen wendet sich die Bank direkt an den Bürgen.

Das Risiko trägt bei einem Kredit mit Bürgen der Bürge. Für Bürgen ist es deshalb wichtig, sich gut zu überlegen, ob man für den Kreditnehmer wirklich bürgen möchte und eventuelle Raten bedienen kann. Der Kreditnehmer muss sich bewusst sein, dass er in doppelter weise dafür Sorge tragen sollte, dass die Raten für den Kredit mit Bürgen beglichen werden.

Alternativen zum Kredit mit Bürgen

Wer keine Person hat, die als Bürge dienen will oder könnte, hat trotzdem die Möglichkeit einen Kredit zu bekommen. Eine mögliche Alternative ist es, einen Ratenkredit mit mehreren Personen gemeinsam aufzunehmen. In der Regel sind das Lebenspartner, Lebensgefährten oder Ehegatten. Aber auch Geschwister oder Eltern und Kinder können einen Kredit gemeinsam aufgenommen. Der Vorteil ist, dass mehrere Mitkreditnehmer für die Rückzahlung des Kredits bürgen.

Eine Bewilligung folgt nach Überprüfung der Mitkreditnehmer in der Regel schnell. In der Regel reicht es sogar aus, wenn alle Mitkreditnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Manchmal wird zusätzlich eine positive Schufa-Auskunft erwartet. Ein Kredit mit mehreren Personen aufzunehmen ist heute fast üblicher, wie ein Kredit mit Bürgen. Ein Bürgschaftskredit bedeutet für Banken und Kreditinstitute häufig einen höheren Verwaltungsaufwand.

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