Finanzierung für Auszubildende

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Da steht man nun am Anfang seiner persönlichen, beruflichen Karriere. Man verdient sein eigenes Geld und geht jeden Tag fleißig zur Arbeit und ein- bis zweimal in der Woche in die Berufsschule. Da liegt der Gedanke nahe, sich endlich einmal für seine Mühen zu belohnen. Doch als Azubi wird man recht schnell merken, dass die Ausbildungsvergütung für viele Dinge, die man sich gerne Kaufen möchte, nicht ausreicht. Auch von einer Gehaltserhöhung in den drei Lehrjahren sollte man getrost Abstand nehmen. Trotzdem möchte man sich als Azubi ein Auto, ein Smartphone oder einen Urlaub in einem Fernen land gönnen. In den meisten Fällen liegt das Gehalt von Auszubildenden bei rund 250 bis 300 Euro netto. An einer Finanzierung führt in solchen Fällen also kein Weg vorbei. Da Auszubildende größtenteils über kein oder nur wenig Vermögen verfügen, gestaltet sich den Bentragung eines Kredits bei einer Bank sehr schwer, da seitens des Azubis keine Sicherheiten vorliegen und die Bonität somit sehr gering ist.

Erhalt eine Kredits durch Bürgen

Aufgrund des geringen Einkommens der Azubis ist eine Finanzierung für Auszubildende seitens Bank nahezu ausgeschlossen, da nicht sichergestellt ist, dass eine Rückführung des Kapitals gewährleistet werden kann. Alternativ kann eine Finanzierung für Auszubildende mit Hilfe eines Bürgen durchgesetzt werden. Der Bürge steht dann für die Restschuld ein, wenn der eigentliche Schuldner nicht mehr das geliehene Geld zurückzahlen kann. In der Regel bürgen bei einer Finanzierung für Auszubildende die Eltern oder die Großeltern. Selbstverständlich müssen diese ebenso einen Nachweis zur Bonität in ausreichender Höhe erbringen. Dieser Nachweis wird durch einen Gehaltsnachweis und dem damit verbundenen, regelmäßigen Einkommen erbracht. Doch auch bei der Finanzierung für Auszubildende muss man beachten, dass schon beim ersten Verzug der Zahlung die Bürgen seitens der Bank haftbar gemacht werden können. Bürgen können neben den Eltern auch alle anderen, natürlichen Personen sein. Es ist nicht zwangsweise erforderlich, dass eine Verwandtschaft zwischen Kreditnehmer und Schuldner besteht. Trotzdem holt die Bank für jeden Bürgen, ob Eltern oder eine andere Person sowie für den Azubi eine Schufa-Auskunft ein, um auch gegenüber dem zweiten Kreditnehmer (Bürge) abgesichert zu sein.

Die Form der Finanzierung für Auszubildende

Nachdem die Formalitäten zwischen der Bank, dem Azubi und dem notwendigen Bürgen geklärt sind, kann über die Form der Finanzierung nachgedacht werden. Oft wird von der Bank nur ein Ratenkredit angeboten. Hierfür benötigt der Kunde keine besonderen Kreditsicherheiten. Am Falle dessen, das den Zahlungen nicht nachgekommen wird, wird bei der Finanzierung für Ausbildenden lediglich die Abtretung des Einkommens vertraglich vereinbart. Hierzu zählt auch die Pfändung des Einkommens von einem Bürgen. Eine Finanzierung für Auszubildende hat bei den Kreditinstituten eine besondere Stellung und sollte nicht ohne weiteres abgeschlossen werden. Ein Beratung beim Geldinstitut des Vertrauens wäre für alle Beteiligten sinnvoll und erspart viel Ärger.

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